Risikoabwägung für die HV vom 12. März bezüglich Coronavirus

Aufgrund der aktuellen Lage bezüglich des Coronavirus haben wir beim Kantonsarztamt St.Gallen eine Risikoabwägung für unsere HV vom 12. März eingeholt (2.3.20)

Das Kantonsarztamt verpflichtet uns, mitzuteilen, dass

  • keine Person, die sich während der letzten 14 Tage in den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) bezeichneten Risikogebieten aufgehalten hat, an der HV teilnehmen darf (bag.admin.ch). Risikogebiete sind Stand 27.2.20: China, Südkorea, Singapur, Iran, Italien mit den Provinzen Lombardei, Veneto und Piemont.
  • Personen mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden ebenfalls zu Hause bleiben sollen.

 

Bei der Teilnahme an der HV bitten wir folgende Hygienemassnahmen einzuhalten:

  • Händeschütteln vermeiden
  • Gründlich Händewaschen
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen und
  • Papiertaschentuch nach Gebrauch in geschlossenen Abfalleimer entsorgen

Bei Verschärfung der Massnahmen werden wir auf der Homepage zeitnahe informieren.

Wir bedauern diese Einschränkung.

Das Präsidium

St.Gallen 2.3.20

Quellen: www.BAG.ch   https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html