Neue Covid-19 Massnahmen ab 12. Dezember 2020

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 weitere Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus bekannt gegeben. Diese Vorschriften und Empfehlungen haben Einfluss auf verschiedene Bereiche des SAC und seine Sektionen.

Sektionstouren
Sportaktivitäten in der Freizeit sind seit 12. Dezember 2020 nur noch in separaten Gruppen bis maximal fünf Personen (inkl. Leiter/in) erlaubt. Diese Regelung gilt bis 22. Januar 2021.

Kletterhallen
Freizeit- und Sportanlagen müssen von 19 bis 6 Uhr schliessen und bleiben auch an Sonn- und Feiertagen geschlossen. Organisierte Gruppen und Kurse dürfen maximal vier Teilnehmende und einen Leiter zählen. Es können kantonal unterschiedliche Vorschriften gelten.

Hütten
Bis die ersten SAC-Hütten ihren Betrieb zum Jahreswechsel wieder aufnehmen, bleiben sie unbewartet. Die Schutzräume der SAC-Hütten sind als Zufluchtsort, vorwiegend in Notsituationen, grundsätzlich während des ganzen Jahres zugänglich.

Gelten kantonal keine anderen Vorschriften, so dürfen im Zeitraum vom 12. Dezember 2020 bis 22. Januar 2021 in bewarteten Hütten zwischen 19 und 6 Uhr nur noch Übernachtungsgäste und keine Tagesgäste bedient werden. Pro Tisch dürfen maximal 4 Personen sitzen. In allen Innenräumen und in unmittelbaren Aussenbereichen der Hütten gilt eine Maskenpflicht.

Bitte informiert euch im Vorfeld einer Tour, welche Regelungen bei Hütten und Schutzräumen gelten.

Weitere Informationen findet ihr auf der Homepage des Zentralverbandes.

Die Covid-19-Pandemie zwingt uns alle zu Einschränkungen und zu grosser Disziplin. Vorsicht, Selbstverantwortung und Durchhaltewillen sind weiterhin nötig, damit wir hoffentlich bald wieder einigermassen unbeschwert und frei leben und uns in den Bergen bewegen können.

Ruth Kulcsàr Meienberger, Co-präsidentin